Informationspflicht zu Versicherungen bei Kündigungen
Wichtiger Hinweis bei Kündigungen: Versicherungsschutz nicht vergessen!
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, austretende Mitarbeitende rechtzeitig und nachweisbar über ihren Versicherungsschutz zu informieren – insbesondere in Bezug auf die Unfallversicherung (UVG), die Krankentaggeldversicherung (KTG) sowie die berufliche Vorsorge (BVG).
Fehlt dieser Hinweis, kann das im Ernstfall rechtliche und finanzielle Folgen haben. Ohne korrekte Information – etwa zur Möglichkeit der Abredeversicherung – drohen im Schadenfall Haftungsrisiken und mögliche Schadenersatzforderungen gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber.
Schäublin Treuhand AG – Ihre Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Formalitäten
Wir begleiten unsere Kunden professionell durch den Kündigungsprozess und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz eingehalten werden.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir beraten Sie gerne.


