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Verfügungen, Steuerbriefe und andere amtliche Dokumente enthalten häufig komplizierte Fachbegriffe, gesetzliche Hinweise und wichtige Fristen. Wir erklären Ihnen den Inhalt verständlich und unterstützen Sie dabei, richtig und fristgerecht zu reagieren – persönlich und auf Augenhöhe.

 

 

Abschaffung des Eigenmietwerts – was jetzt wichtig ist

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im Herbst 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Damit steht ein grundlegender Systemwechsel bei der Besteuerung von selbst bewohntem Wohneigentum bevor.

Noch ist nichts im Alltag spürbar: Bis zum Inkrafttreten der Reform gilt weiterhin das heute bekannte System mit Eigenmietwert, Schuldzinsabzug und Unterhaltsabzügen. Der Bundesrat wird voraussichtlich frühestens ab der Steuerperiode 2028 ein neues Recht in Kraft setzen. Trotzdem lohnt es sich, sich rechtzeitig mit den wichtigsten Punkten vertraut zu machen.

 

Was ist der Eigenmietwert überhaupt?

Der Eigenmietwert ist vereinfacht gesagt ein fiktives Einkommen, das Eigentümerinnen und Eigentümer für die Nutzung der eigenen Liegenschaft versteuern müssen, so als würden sie ihr Haus oder ihre Wohnung an sich selbst vermieten. Im Gegenzug können heute Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und gewisse energetische Investitionen steuerlich abgezogen werden.

 

Was ändert sich grundsätzlich?

Mit der Reform wird dieses System umgestellt:

  • Der Eigenmietwert auf selbst genutzten Liegenschaften soll wegfallen.
  • Im Gegenzug werden verschiedene Steuerabzüge eingeschränkt oder ganz gestrichen, insbesondere bei Schuldzinsen und Unterhaltskosten.
  • Für Zweitliegenschaften erhalten die Kantone die Kompetenz, eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben.

 

Wie die Details im Einzelnen konkret aussehen, welche Übergangsregelungen gelten und wie die Kantone ihre Spielräume nutzen werden, ist zurzeit noch in Ausarbeitung. Hier sind in den nächsten Jahren weitere Präzisierungen zu erwarten.

 

Was bedeutet das für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer?

Die Auswirkungen hängen stark von der individuellen Situation ab, zum Beispiel:

  • Höhe der Hypothek und geplante Amortisation
  • Geplante Renovationen und Unterhaltsarbeiten
  • Nutzung von Erst- und Zweitliegenschaften
  • Einkommens- und Vermögenssituation insgesamt

Für die einen kann der Wegfall des Eigenmietwerts eine Entlastung bringen, für andere – insbesondere bei hohen Schulden oder grösserem Unterhaltsbedarf – kann die Einschränkung der Abzüge spürbar sein.

 

Warum wir das Thema schon jetzt aufnehmen.

Auch wenn der Systemwechsel erst in einigen Jahren wirksam wird, lassen sich gewisse Entscheidungen nicht von heute auf morgen korrigieren. Dazu gehören etwa:

  • Planung von grösseren Renovationen
  • Strategie bei der Hypothek (Amortisation, Laufzeiten, Zinsbindung)
  • langfristige Steuer- und Vorsorgeplanung

 

Wer frühzeitig weiss, in welche Richtung sich das System entwickelt, kann besser planen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

Jahresende naht: Handelsregister-Fristen beachten

Das Jahresende rückt näher – und damit auch die wichtigen Fristen der Handelsregisterämter.
Viele Ämter arbeiten über die Feiertage nur eingeschränkt oder bleiben ganz geschlossen.

Damit die Meldungen noch in diesem Jahr verarbeitet werden können, müssen die vollständigen und korrekten Unterlagen rechtzeitig beim zuständigen Amt eingereicht werden.
Nach Ablauf der jeweiligen Frist erfolgt die Bearbeitung erst im neuen Jahr.

Eine Übersicht aller kantonalen Fristen finden Sie hier:

Aargau

Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Appenzell AR
Ferien/geschlossen: nur nachmittags geschlossen 24.12.2025–02.01.2026
Deadline: kein Schliessungsvorgaben

Appenzell IR
Ferien/geschlossen: 23.12.2025–02.01.2026
Deadline: 15.11.2025

Basel-Landschaft
Ferien/geschlossen: 24.12.2025, 26.12.2025 ab 14:00 Uhr, 29.–31.12.2025
Deadline: 01.12.2025

Basel-Stadt
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Bern
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Freiburg
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Genf
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Glarus
Ferien/geschlossen: an einzelnen Feiertagen
Deadline: 17.12.2025

Graubünden
Ferien/geschlossen: 23.12.2025–02.01.2026
Deadline: 08.12.2025

Jura
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026 (11:30 Uhr)
Deadline: 01.12.2025

Luzern
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026
Deadline: 03.12.2025

Neuenburg
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Nidwalden
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026
Deadline: 12.12.2025

Obwalden
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026
Deadline: 02.12.2025

Schaffhausen
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026
Deadline: 04.12.2025

Schwyz
Ferien/geschlossen: 24.12.2025, 26.12.2025 ab 14:00 Uhr, 29.–31.12.2025
Deadline: 04.12.2025

Solothurn
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026 (11:30 Uhr)
Deadline: 10.12.2025

St. Gallen
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026 (11:30 Uhr)
Deadline: 12.12.2025

Tessin
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Thurgau
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Uri
Ferien/geschlossen: 23.12.2025–02.01.2026
Deadline: 01.12.2025

Waadt
Ferien/geschlossen: 23.12.2025–02.01.2026
Deadline: kein Schliessungsvorgaben

Wallis Brig
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Wallis Sion
Ferien/geschlossen: an einzelnen Feiertagen
Deadline: kein Schliessungsvorgaben

Wallis St-Maurice
Ferien/geschlossen: –
Deadline: –

Zug
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026
Deadline: 01.12.2025

Zürich
Ferien/geschlossen: 24.12.2025–02.01.2026
Deadline: 01.12.2025

 

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Informationspflicht zu Versicherungen bei Kündigungen

Wichtiger Hinweis bei Kündigungen: Versicherungsschutz nicht vergessen!

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, austretende Mitarbeitende rechtzeitig und nachweisbar über ihren Versicherungsschutz zu informieren – insbesondere in Bezug auf die Unfallversicherung (UVG), die Krankentaggeldversicherung (KTG) sowie die berufliche Vorsorge (BVG).

Fehlt dieser Hinweis, kann das im Ernstfall rechtliche und finanzielle Folgen haben. Ohne korrekte Information – etwa zur Möglichkeit der Abredeversicherung – drohen im Schadenfall Haftungsrisiken und mögliche Schadenersatzforderungen gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber.


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Beratung statt Belege sortieren – So digital arbeitet die Schäublin Treuhand AG

Beratung statt Belegchaos – mit Schäublin Treuhand AG

🔍 In unserer Karikatur wird deutlich: Während manche Treuhänder noch im Belegchaos versinken, nutzen wir moderne digitale Tools, um unsere Kundinnen und Kunden effizient und persönlich zu beraten.

Warum digitale Treuhandlösungen der bessere Weg sind

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Schäublin Büro Empfang

Veränderungen im Schäublin-Team

Veränderungen gehören zum Berufsleben – und auch unser Team entwickelt sich weiter.

Daniel Gisin hat sich entschieden, unser Unternehmen per 31.12.2024 zu verlassen. Wir danken ihm für seine wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Gleichzeitig freuen wir uns, zwei neue Teammitglieder begrüssen zu dürfen:

  • Yannick May ist seit dem 13.01.2025 Teil unseres Teams. Wir wünschen ihm viel Erfolg und eine gute Zeit bei uns.
  • Alexandra Senpinar verstärkt unser Team ab dem 01.02.2025. Auch ihr wünschen wir einen erfolgreichen Start und viel Freude in ihrer neuen Rolle.

Herzlich willkommen im Team, Yannick und Alexandra!